Fortis Berufsunfähigkeitsversicherung
Was wäre, wenn Sie berufsunfähig sind?
Berufsunfähigkeit - ein oft unterschätztes Risiko. Denken Sie doch mal einen Augenblick nach: Was wäre, wenn Sie nicht mehr arbeiten
könnten. Sagen Sie jetzt nicht, das kann mir nicht passieren. Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufs- bzw. erwerbsunfähig. Anders als vermutet, sind nicht Unfälle die häufigste Ursache, sondern Erkrankungen. Auch die hohe Zahl der jüngeren Betroffenen sollte nachdenklich stimmen. Fast 27.000 Menschen unter 40 Jahren werden Jahr für Jahr berufsunfähig.

Für wen ist die private Vorsorge wichtig?
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke im Rentenalter und sichern Sie sich ein lebenslanges Einkommen. Wir garantieren Ihnen eine attraktive und individuell auf Sie zugeschnittene Rente zur Sicherung
Ihres Lebensstandards im Alter.

Gut, wenn man rechtzeitig vorgesorgt hat
Sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Fortis Berufsunfähigkeitsversicherung
ab. Werden Sie berufsunfähig, bekommen Sie von uns Monat für Monat eine Rente und auf Wunsch zusätzlich eine einmalige Summenleistung in Höhe einer Jahresrente (Anfangshilfe).
Die Versicherungsleistungen können Sie entsprechend Ihres Einkommens gestalten.
Ist die gesetzliche Absicherung noch ausreichend?
Durch die Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit
im Jahr 2001 gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten. Aufgrund der Gesetzesänderung wird die gesetzliche Rente nur noch bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden vollständig und bei drei bis sechs Stunden Arbeitsfähigkeit zur Hälfte ausgezahlt. Können Sie mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, entfällt die Rente ganz. Hier greift die Regel der „abstrakten
Verweisung“, wobei die neue Tätigkeit in keinem Bezug zur erlernten oder vorher ausgeübten Tätigkeit stehen muss.
Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen wird die Berufsunfähigkeit zum privaten Risiko, welches nur durch eigene Vorsorge abgesichert
werden kann, um die finanziellen Folgen abzudecken
Kennen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche?
Alte Regelung Berufsunfähigkeit
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bis 31.12.2000 ca. 26% vom Bruttoeinkommen
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Neue Regelung Halbe Erwerbsminderung
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ab 01.01.2001 ca. 11,6% -16% vom Bruttoeinkommen
* Faustformel: Alle Prozentangaben vom Bruttoeinkommen bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze (2006: Alte Bundesländer 5.250 Euro, Neue Bundesländer 4.400 Euro).
Zeitliches Arbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
6 Stunden und mehr = Keine Rente
3 bis 6 Stunden = Halbe Erwerbsminderungsrente
weniger als 3 Stunden = Volle Erwerbsminderungsrente
Die Highlights auf einen Blick
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung.*
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel.
- Verkürzter Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten.*
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn der Versicherungsfall verspätet gemeldet wird.
- Volle Leistung bei Pflegebedürftigkeit ab 1 Punkt.
- Weltweiter Versicherungsschutz.*
- Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung.
- Nachversicherungsoption bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Rente ab 50%-iger Berufsunfähigkeit.
*Gilt für die Berufsgruppen 1 und 2
Flexible Gestaltungs-Highlights
- Versicherungs- und Leistungsdauer können individuell gestaltet werden.
- Individuell wählbare Karanzzeiten von 0, 6, 12 oder 24 Monaten.
- Sie können bei Vertragsabschluss zusätzlich die Zahlung einer einmaligen Summenleistung in Höhe einer Jahresrente vereinbaren (Anfangshilfe).
- Die Überschüsse können wahlweise zur Erhöhung der Rentenleistung im Versicherungsfall (Sofortbonus) oder zur Anlage in einen renditeorientierten Aktienfonds verwendet werden.
Weitere Informationen
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