Die Fortis Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Was wäre, wenn Sie berufsunfähig werden würden?
Sie stehen voll im Berufsleben oder sind in der Ausbildung und haben Ihre berufliche Karriere noch vor sich. Was aber, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage wären, einen Beruf auszuüben? Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - ein hohes Risiko mit Vorsorgebedarf.
Sagen Sie jetzt nicht, das kann mir nicht passieren. Denn in Deutschland gibt es zurzeit über 2,1 Millionen Berufs- oder Erwerbsunfähige, das heißt jeder 4. Erwerbstätige scheidet vor dem 65. Lebensjahr aus seinem Beruf aus. Freiberufler oder Selbstständige erhalten im Allgemeinen nicht einmal eine gesetzliche Grundabsicherung.
Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufs- bzw. erwerbsunfähig. Anders als vermutet, sind nicht Unfälle die häufigste Ursache, sondern Erkrankungen. Bedenklich ist, dass sogar eine große Anzahl jüngerer Arbeitnehmer hier betroffen sind. Fast 27.000 Menschen unter 40 Jahren werden Jahr für Jahr berufsunfähig.

Für wen ist private Vorsorge wichtig?
Eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft - Ihrem wichtigsten Kapital - ist für Sie unerlässlich, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern. Besonders für die ab dem 02.01.1961 Geborenen ist die Absicherung auf Grund der Rentenreform wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit
wichtig. In Kombination mit Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge schützen Sie sich und Ihre Familie umfassend und sichern sich gleichzeitig vor Einbußen beim Verlust Ihrer Arbeitskraft ab.
Gut, wenn man rechtzeitig vorgesorgt hat
Eine individuelle Absicherung mit der Fortis Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung sichert Ihre und die Zukunft Ihrer Angehörigen. Werden Sie berufsunfähig, bekommen Sie von uns Monat für Monat eine Rente und auf Wunsch zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung in Höhe einer Jahresrente. Die Versichungsleistungen können
Sie Ihrem Einkommen entsprechend gestalten.
Und noch etwas:
Wir übernehmen beim Verlust Ihrer Arbeitskraft die Prämienzahlung für den gesamten Vertrag. Ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung bleibt somit in vollem Umfang bestehen.

Die Highlights auf einen Blick
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung.*
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel.
- Verkürzter Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten.*
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn der Versicherungsfall verspätet gemeldet wird.
- Volle Leistung bei Pflegebedürftigkeit ab 1 Punkt.
- Weltweiter Versicherungsschutz.*
- Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung. •
- Rente ab 50%-iger Berufsunfähigkeit.
- Handwerkmeister und Auszubildende sind in Berufsgruppe 2 eingestuft.
* Gilt für die Berufsgruppen 1 und 2
Flexible Gestaltungs-Highlights
- Versicherungs- und Leistungsdauer können individuell
gestaltet werden.
- Individuell wählbare Karenzzeiten von 0, 6, 12 oder 24 Monaten.
- Ist eine BUZ-Rente mitversichert, können Sie bei Vertragsabschluss zusätzlich die Zahlung einer einmaligen Summenleistung zur Unterstützung in Höhe einer Jahresrente vereinbaren.
- Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Die zugeteilten Überschüsse können mit dem Beitrag verrechnet oder renditeorientiert in einen Aktienfonds angelegt werden.
Weitere Informationen
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