Fortis

Fortis Neuerungen 2008- Produktneuerungen und Verkaufsprozess

Zwei wichtige Neuerungen ab 2008

Wir haben die VVG-Reform zum Anlass genommen, alle Rentenprodukte der Fortis Lebensversicherung flexibler und kundengerechter zu gestalten.
Darum tragen unsere Produkte das Siegel:

Das neue Jahr 2008 bringt durch verschiedene Gesetzesänderungen einige neue Vorschriften mit sich, die wir hier kurz für Sie in verständlicher Form zusammengetragen haben. Zudem haben wir aus der Not eine Tugend gemacht: Um der gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden, die Versicherungsunterlagen vor Antragstellung dem Kunden zur Verfügung zu stellen, können Sie einen hochwertigen USB-Stick verwenden. Die Unterlagen werden automatisch mit unserer Angebotssoftware FAP erstellt und auf den USB-Stick übertragen, der zugleich ein attraktives Geschenk für den Kunden darstellt.
Im ersten Teil dieser Broschüre stellen wir sämtliche Produktneuerungen vor, um Ihnen anschließend den künftigen Ablauf des Verkaufsprozesses zu schildern.

Produktneuerungen 2008

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über alle Produktneuerungen
für 2008. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Broschüre, die wir zum Download anbieten.

1. Restkapitalabfindung bei Tod im Rentenbezug

Zu Rentenbeginn steht aus dem Vertrag ein Kapital aus garantiertem Anteil und Überschussbeteiligung (bzw. Fondsvermögen) zur Verfügung, aus dem wir eine lebenslange Rente garantieren. Bei der Restkapitalabfindung
zahlen wir bei Tod nach Rentenbeginn dieses Kapital abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten als Todesfallleistung.

2. Wahl zwischen drei Überschusssystemen

a) Konstante Bonusrente: die Rentenleistung bleibt für
den Kunden, solange sich die Überschusssituation nicht
ändert, gleich hoch. Im Vergleich zu den beiden anderen
Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn
die höchste Monatsrente ausgezahlt.

b) Dynamische Bonusrente: die Rente beinhaltet eine jährliche
Dynamik, um durch die Rentenerhöhungen Preissteigerungen
zu kompensieren. Jede zugeteilte dynamische
Bonusrente ist lebenslang garantiert und selbst wieder
überschussberechtigt. Im Vergleich zu den beiden anderen
Überschusssystemen bekommt der Kunde hier zu Beginn
die niedrigste Monatsrente. Diese kann jedoch niemals fallen.

c) Mischsystem: ein Mix aus konstanter und dynamischer
Bonusrente ist das Mischsystem, bei dem der Kunde trotz
höherer Leistung zu Rentenbeginn eine gewisse jährliche
Rentenerhöhung erhält.

3. Flexibilität und Verlängerung der Rentengarantiezeit

In Abhängigkeit vom Alter zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn
kann individuell eine längere Rentengarantiezeit gewählt werden.

4. Wahlrecht Teilkapitalabfindung

Bei der Private-Rente, Fonds-Rente und Fonds-Rente mit
Garantie kann zu Rentenbeginn das zur Verfügung stehende
Kapital zum Teil abgefunden und zum Teil verrentet werden.

5. Flexibler Rentenbeginn

Der Kunde kann, obwohl er einen Rentenbeginntermin vereinbart
hat (z.B. das 67. Lebensjahr), die Rentenleistung vorzeitig
bis zu 7 Jahre früher (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) abrufen.

6. Festgelegte Rechnungsgrundlage bereits zu Vertragsbeginn

Die Rechnungsgrundlagen für den Rentenbezug werden bereits
zum Vertragsbeginn im gesetzlichen Rahmen festgelegt.
Sie gelten nicht nur für garantierte Leistungen, sondern auch
für das Überschussguthaben bzw. Fondsvermögen zum – vereinbarten
oder auch geänderten – Rentenzahlungsbeginn.

7. Aktives und passives Ablaufmanagement

Das Ablaufmanagement für Fondsversicherungen wird verbessert.
Dafür haben wir weitere attraktive Fonds in unser Portfolio aufgenommen.

8. Policendarlehen

Der Kunde hat ab dem dritten Vertragsjahr die Möglichkeit, sich im Rahmen des Policendarlehens Teile seines Vertragsguthabens vorzeitig oder vorübergehend auszahlen zu lassen.

9. Änderungen bei unseren Netto-Tarifen (Honorarbasis)

Die Netto-Fonds-Rente mit Garantie und die Netto-Rürup- Fonds-Rente mit Garantie hatten bisher eine Garantiehöhe von 4 %, um im Todesfall zumindest das fällige Honorar abzusichern. Bei diesen beiden Netto-Tarifen wird analog zu den Provisionstarifen die Garantie auf 100 % der eingezahlten Beiträge erhöht.

Der Verkaufsprozess nach dem Antragsmodell

1. Der Versicherungsvermittler berät den Kunden und errechnet mittels Laptop individuelle Angebote.

2. Der Kunde entscheidet sich für einen bestimmten Versicherungsschutz.

3. Der Vermittler händigt die Versicherungsunterlagen
für den Kunden aus, welche in folgenden
Formen überreicht werden können (siehe Seite 10):
a. mittels Berechnungs-Software FAP auf einen USB-Stick kopiert
b. auf eine CD-ROM gebrannt
c. vor Ort per Email an den Kunden verschickt und auf dem PC des Kunden geöffnet d. als Papier-Ausdruck überreicht.

4. Der Vermittler händigt dem Kunden die Belehrung über die vorvertragliche Anzeigepflicht aus und lässt sich diese unterzeichnen.

5. Der Vermittler füllt zusammen mit dem Kunden den Antrag aus und lässt sich diesen sowie die an den Antrag angehängte Empfangsbestätigung unterzeichnen.

6. Die unterschriebenen Unterlagen (Belehrung vorvertragliche Anzeigepflicht, Antragsformular und die Empfangsbestätigung) werden bei Fortis eingereicht.

7. Fortis als Versicherer schickt dem Kunden die Police.

Download Flyer: Fortis Neuerungen 2008

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